Was wird unterstützt?
Es werden in erster Linie Projekte und Jahresprogramme mit folgenden Schwerpunkten unterstützt: Theater, Tanz, Musik, Literatur, bildende Kunst, Film, angewandte Kunst, Geschichte und Gedächtnis, interdisziplinäre Formate sowie Vermittlung und Austausch. Insbesondere werden auch spartenübergreifende Projekte sowie Nachwuchskultur gefördert.
Ebenfalls werden Programme, welche den Zugang von Kindern, Jugendlichen und Familien zum kulturellen Angebot erleichtern und fördern, unterstützt.
Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit orientiert sich am Grad der Ausstrahlung eines kulturellen Vorhabens bzw. einer Kulturinstitution sowie an der Höhe des Beitrags:
- Verein KulturZürichseeLinth
Vorhaben mit regionaler Ausstrahlung
Beiträge an Projekte/Institutionen bis 10'000 Franken - Amt für Kultur St. Gallen
Vorhaben von mindestens regionaler Bedeutung
Beiträge an Projekte/Institutionen ab 10'000 Franken (Lotteriefonds) - Gemeinden
Vorhaben mit kommunaler Ausstrahlung